UVP-Städtebau

Wegen der Größe des Bauvorhabens werden die Auswirkungen in drei unterschiedlichen Umweltverträglichkeitsverfahren UVP abgehandelt.

Die Vorgeschichte

 

Die öffentliche Auflage zu den aktuellen Teilbereichen STÄDTEBAUVORHABEN  und ERSCHLIESSUNGSSTRASSEN erfolgte bereits mit 9. Mai 2008 und ermöglichte bis zum 20. Juni 2008 die Einschau für alle Bürger und die Abgabe von Stellungnahmen und Einwendungen

 

320 BürgerInnen haben ihre Unterschriften gegeben und somit hat die Bürgerinitiative volle Akteneinsicht.

 

Diese zwei Umweltverträglichkeitserklärungen wurden bei der MA 22 im Bereich der Wiener Landesverwaltung abgehandelt. Das dafür notwendige UVP-Verfahren Städtebauvorhaben des Hauptbahnhofes Wien fand gemeinsam mit dem Straßenbauvorhaben am 8. Juli 2008 im Haus der Begegnung, Ada Christen Gasse 2B, 1100 Wien, statt.

 

Da die weiteren Einwendungen der Parteien im UVP-Verfahren zwar penibel protokolliert, jedoch im weiteren Verfahren nicht einmal erörtert wurden, formulierte die BI im Oktober 2008 mit Hilfe der GRÜNEN eine Berufung gegen den Bescheid des Städtebauvorhabens.

 

Am 5. Mai 2009 schloss der Umweltsenat in einer mündlichen Verhandlung die UVP endgültig und im Sinne der Projektwerber mit einer Ablehnung der Berufung ab.

 

Da die Höhe auf „Grund der Proteste der UNESCO und der BI nicht weiter haltbar war, wurde im Juli 2010 eine Ergänzung zur seinerzeitigen UVP-Städtebau eingebracht, in der man die Höhe des umstrittenen Hochhauses auf dem Baufeld A.01 (Vorplatz Nord) von 101 m auf 88 m reduzierte.

 

Gleichzeitig wurde jedoch die vorgesehene Bauhöhe von 60 m auf dem Baufeld B.01 (Vorplatz Süd) auf 88 m erhöht. Was insgesamt einen Höhengewinn von 16 m bedeutet. Das sind im Bruttogeschossflächen immerhin ca. 6000 m² mehr.

 

Und das ist der eigentliche Skandal. Man macht somit aus einem Hochhaus gleich zwei. Wir von der BI erfuhren dies auch erst im nachhinein, da die UVP mitten im Sommer in der Urlaubszeit und noch dazu ohne Verständigung der Parteienstellung besitzende BI abgehalten wurde.

 

Das ist wieder ein weiteres Beispiel, wie in Wien die BürgerInnen mit der Bezeichnung „BürgerInnenbeteiligung“ total getäuscht wird.

 

Bürgerinitiative Bahnhof Wien